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BRILLE UND KRANKENKASSE

wann ist eine Kostenübernahme möglich?

Viele Kundinnen und Kunden fragen: „Wann zahlt die Krankenkasse eine Brille?“ Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in bestimmten Fällen und leisten dabei in der Regel einen Festzuschuss für Gläser. Eine direkte Abrechnung mit der Krankenkasse biete ich nicht an – Sie erhalten jedoch von mir eine ausführliche Rechnung, die Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von den Regelungen Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls Ihrem gewählten Tarif ab. Eine Entscheidung darüber kann nur die Krankenkasse treffen.

Voraussetzungen für einen Zuschuss der Krankenkasse:

  • •⁠ Ärztliche Verordnung: Ein Rezept vom Augenarzt ist erforderlich.
  • •⁠ Starke Sehfehler: ab mehr als +/- 6,00 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit.
  • •⁠ Hornhautverkrümmung: ab mehr als +/- 4,00 Dioptrien.
  • •⁠ ⁠Starke Sehbeeinträchtigung: wenn trotz Brille die Sehfähigkeit unter 30 % liegt.
  • •⁠ Kinder & Jugendliche: wenn eine Brille medizinisch notwendig ist.

Wichtige Hinweise:

  • • ⁠Die Krankenkassen zahlen nur den Festbetrag für Standardgläser.
  • • ⁠⁠Kosten für Fassung oder höherwertige Gläser sind Eigenanteil.
  • • ⁠⁠Der Zuschuss ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechnung korrekt eingereicht wird.
  • • ⁠⁠Ich empfehle, sich vorher bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu informieren.

Gerne berate ich Sie persönlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme und gebe Hinweise für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Eine direkte Abrechnung über mich ist nicht möglich.