Auf dieser Seite werden sowohl Fotografien als auch KI-generierte Bildmotive verwendet.
KI-generierte Darstellungen dienen ausschließlich der visuellen Illustration.
BRILLE UND KRANKENKASSE
wann ist eine Kostenübernahme möglich?
Ob und in welcher Höhe eine Erstattung erfolgt, hängt von den Regelungen Ihrer Krankenkasse und gegebenenfalls Ihrem gewählten Tarif ab. Eine Entscheidung darüber kann nur die Krankenkasse treffen.
Voraussetzungen für einen Zuschuss der Krankenkasse:
- • Ärztliche Verordnung: Ein Rezept vom Augenarzt ist erforderlich.
- • Starke Sehfehler: ab mehr als +/- 6,00 Dioptrien Kurz- oder Weitsichtigkeit.
- • Hornhautverkrümmung: ab mehr als +/- 4,00 Dioptrien.
- • Starke Sehbeeinträchtigung: wenn trotz Brille die Sehfähigkeit unter 30 % liegt.
- • Kinder & Jugendliche: wenn eine Brille medizinisch notwendig ist.
Wichtige Hinweise:
- • Die Krankenkassen zahlen nur den Festbetrag für Standardgläser.
- • Kosten für Fassung oder höherwertige Gläser sind Eigenanteil.
- • Der Zuschuss ist möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind und die Rechnung korrekt eingereicht wird.
- • Ich empfehle, sich vorher bei Ihrer jeweiligen Krankenkasse zu informieren.
Gerne berate ich Sie persönlich zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme und gebe Hinweise für den Antrag bei Ihrer Krankenkasse. Eine direkte Abrechnung über mich ist nicht möglich.



